Gewaltschutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt
des Meininger Kanusportverein e. V
Erste Fassung – März 2026
- Einleitung
Der organisierte Sport trägt eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen aller Vereinsmitglieder/-innen, Eltern, Kinder und Jugendlichen. Er wird getragen vom fairen und respektvollen Umgang miteinander. Dazu gehört auch die Motivation, zum Schutz von jungen Menschen mit und ohne Behinderung beizutragen und jegliche Gewalt gegenüber allen Vereinsmitgliedern zu vermeiden bzw. zu verhindern.
Mit diesem Präventionskonzept will der Meininger Kanusportverein e. V. für das Thema Kinder- und Jugendschutz intern sowie extern sensibilisieren. Damit kann das Präventionskonzept folgendermaßen aufgefasst werden:
- Für alle in unserem Verein Tätigen als Handlungsanweisung, sodass diese Sicherheit im täglichen Umgang mit allen Vereinsmitgliedern haben.
- Für Kinder/Jugendliche und deren Angehörigen als Instrument, dieses Thema immer wieder ansprechen zu können.
- Als Abschreckung für nicht korrekte Verhaltensweisen gegenüber allen Vereinsmitgliedern insbesondere Kindern/Jugendlichen.
Die Ziele des Präventionssystems sind daher:
- Schutz der Kinder/Jugendlichen vor körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt
- Stärkung der Kinder/Jugendlichen
- Schaffen einer Atmosphäre der Aufmerksamkeit, so dass sich Betroffene bei Problemen ernst genommen fühlen und sich den Erwachsenen im Verein jederzeit anvertrauen können
- Handlungssicherheit und Qualifikation für alle im Verein Tätigen
- Handlungskompetenzen stärkenklare Kommunikationsstrukturen und Ansprechpersonen
- Kultur der Achtsamkeit schaffen
- Dies betrifft auch den Umgang aller Vereinsmitglieder untereinander
- Sexualisierte Gewalt enttabuisieren
Um die Wichtigkeit des Themas Kinderschutz deutlich zu machen, wird der nachfolgende Absatz in das Aufnahmeformular für Mitglieder integriert!
„Der Kanusportverein Meiningen e. V. inkl. der Vereinsjugend verurteilt jede Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Er ist sich der besonderen Verantwortung gegenüber den betreuten Kindern und Jugendlichen bewusst. Der Verein verfügt über ein Präventionskonzept zum Kinderschutz und sorgt für die konsequente Umsetzung.“
Die Umsetzung erfolgt im März 2026 mit dem Beschluss der Jahreshauptversammlung unter Teilnahme aller Vereinsmitglieder. Die Anerkennung und Bestätigung dieses Gewaltschutzkonzeptes eines jeden Vereinsmitgliedes erfolgt durch Unterschrift auf einer Unterschriftenliste, welche als letzte Seite diesem Gewaltschutzkonzept beigefügt wird.
Auf der Vereinswebsite wird unter dem Punkt „Jugendarbeit/-schutz“ eine neue Registerkarte eingerichtet. Diese soll sowohl über die Thematik Kinderschutz als auch über die Kinder- und Jugendarbeit unseres Vereines informieren. Durch diese klare und offen gezeigte Haltung für den Kinder- und Jugendschutz sollen potenzielle Täter/-innen abgeschreckt werden!
- Wissens- und Handlungskompetenzen entwickeln
Im Vordergrund steht die Sensibilisierung derjenigen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Sie sollen durch Aus- und Fortbildung grundlegendes Wissen über das Thema sexualisierte Gewalt erwerben sowie Kompetenzen zur Prävention entwickeln. Dies soll über folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Mindestens 1x pro Jahr findet eine Arbeitssitzung/Beratung von allen
Trainer/-innen statt. Hier soll die Thematik Kinderschutz und das damit verbundene Präventionsschutzkonzept angesprochen werden. Es soll dabei auch ein Erfahrungsaustausch stattfinden, evtl. Änderungen besprochen und eingearbeitet werden.
- Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
Der Meininger Kanusportverein e. V. möchte Gelegenheiten für das gemeinsame Hinsehen und Handeln schaffen, um eine Kultur der Aufmerksamkeit zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen auszubauen. Nachfolgend sollten Maßnahmen für ein transparentes Vereinsleben beschrieben werden.
Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltenskodex:
Durch die Kinderschutzbeauftragten wurde der Verhaltenskodex erarbeitet, welcher für alle Vereinsmitglieder und Personen, welche am Vereinsleben teilnehmen, gelten soll und durch Unterschrift bestätigt wird. Der Verhaltenskodex unterteilt sich in verschiedene Personengruppen:
- im Verein Tätige (Trainer/-innen, Betreuer/-innen usw.)
- Kinder und Jugendliche Sporttreibende
- Eltern
Alle Trainer/-innen und Betreuer/-innen, welche mit Kindern und Jugendlichen in ihrer Vereinsarbeit umgehen, müssen diesen verbindlich unterschreiben. Auch vom Vorstand des Vereins wird diese Kenntnisnahme durch Unterschrift eingefordert.
Einsicht ins Training und in Wettkämpfe gewähren
Das Kanutraining findet während der bekannten Trainingszeiten im Bootshaus bzw. Turnhalle statt, so dass die Eltern jederzeit Einsicht in das Training nehmen können. Die Eltern können und dürfen jederzeit unangekündigt die Trainingsstätte betreten und dem Training beiwohnen. Eltern dürfen ihre Kinder auch grundsätzlich immer zu den Wettkämpfen begleiten.
Risikoanalyse
Im Rahmen der individuellen Risikoanalyse hat der Meininger Kanusportverein e. V. mit Hilfe der drei Faktoren „Körperkontakt“, „Infrastruktur“ und „besonderes Abhängigkeitsverhältnis“ die Risikobereiche im Verein identifiziert.
Folgende spezifische Risikofaktoren wurden in unserem Verein identifiziert:
Eltern/Familienmitglieder von Kindern und Jugendlichen in der Umkleide des jeweils anderen Geschlechts
- Einsatz von Handy/Smartphones mit Kamera in Umkleiden, Duschen etc.
- Technikübungen an Land und auf Wasser – Körperkorrekturen bei Sportler/-innen
- Hilfestellungen bei Technikübungen u. a. Rollentraining (dies betrifft besonders Anfänger/-innen)
- Körperbetonte Rituale im Team bzw. zwischen Trainer/-in und Athlet/-in
- Hilfe beim Anziehen der Schwimmwesten und Helme
Unterschiedliche Formen des Körperkontakts können notwendig und/oder auch erwünscht sein. Tatbegehende könnten genau diese jedoch als Gelegenheiten für gezielte und bewusste Berührungen nutzen.
Es sollte daher stets nach Möglichkeiten gesucht werden, den Befindlichkeiten von Mädchen und Jungen gerecht zu werden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die nachfolgend aufgeführten Themenfelder:
Umkleide
- Duschen
- Trainingsorte (Wasser, Bootshaus/-gelände, Turnhalle)
- Transport zu Wettkämpfen, Freizeiten, Trainingslagern etc.
- Trainingslager und Wettkämpfe mit und ohne Übernachtungen
Teil der Strategie von Tatbegehenden kann es sein, ihre Macht und Autorität ebenso auszunutzen, wie die Abhängigkeit und Zuneigung der Kinder und Jugendlichen.
Beispiele für ein solches „Besonderes Abhängigkeitsverhältnis“ können sein:
Individualtraining, vor allem in abgeschirmten Situationen
- lange Dauer einer Betreuung, enger Bezug zur Trainerin oder zum Trainer
Maßnahmen und Verhaltensregeln als Ableitung aus der Risikoanalyse
Der Meininger Kanusportverein e. V. ist gefordert, durch gezielte Maßnahmen und Verhaltensregeln die Grundlagen von Transparenz und Verbindlichkeit zu schaffen. Daher wurden folgende Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen entwickelt:
- Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
- In der Umgangssprache wird auf sexistische und gewalttätige Äußerungen verzichtet.
- Die Reaktion des Gegenübers auf körperliche Kontakte wird geachtet.
- Die Trainer/-innen und Betreuer/-innen duschen grundsätzlich nicht mit den Kindern.
- Es wird auf geschlechtergetrenntes Duschen geachtet.
- Bei Wettkämpfen wird ebenso auf geschlechtergetrenntes Umziehen geachtet. Folgende Hilfsmittel kommen dafür in Frage: Auto, Poncho, Zelte, transportable Umkleidekabinen etc.
- Bei Übernachtungen schlafen Kinder, Jugendliche, Trainer/-innen, Betreuer/-innen grundsätzlich getrennt.
- Einzeltrainings werden vorher mit den Betreffenden abgesprochen und angekündigt.
- Kinder und Jugendliche stärken
Der Sport hat ein großes Potenzial zur Stärkung von Mädchen und Jungen in ihrer Selbstbehauptungsfähigkeit. Die Wirkung dieses Potenzials stellt sich jedoch nicht automatisch ein, sondern bedarf einer entsprechend reflektierten Arbeit im Sportverein. Es sollen dazu die folgenden Maßnahmen durchgeführt werden:
- Aufklärung und Austausch über Kinderrechte/-pflichten
- Stärkung des Selbstbewusstseins
- Thematisierung von Grenzen und Grenzüberschreitungen
- Wertschätzung und Anerkennung gegenüber allen Vereinsmitgliedern
Es ist erstrebenswert die Meinung der Kinder und Jugendlichen zu einer aktiven Mitbestimmung im Sportverein in allen Vereinsaktivitäten zu berücksichtigen. Ebenso können die Kinder und Jugendlichen sich jederzeit an den Jugendwart mit Vorschlägen für eine bessere Vereinsarbeit wenden.
- Eignung von Tätigen im Verein überprüfen
Bei den Entscheidungen, welche Personen für den Verein tätig werden, können zentrale Grundsteine für die Prävention von sexualisierter Gewalt gelegt werden. Daher soll die Thematik Kinderschutz auch im Auswahlprozess von neuen Übungs- und Abteilungsleitern/-innen sowie Vorständen integriert werden. Die nachfolgenden Regeln sollen für folgende Personengruppen gelten:
- Vorstandsmitglieder
- Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen von Abteilungen mit Kindern und Jugendlichen
- Betreuende Personen bei Maßnahmen außerhalb des Trainings- und Wettkampfbetriebes von Abteilungen mit Kindern und Jugendlichen
Ehrenkodex
Für eine Tätigkeit in diesen Personengruppen muss der Ehrenkodex unterschrieben beim Vereinsvorstand hinterlegt werden.
Verhaltenskodex
Die genannten Personengruppen sollen ebenso den Verhaltenskodex des Vereins unterzeichnen, welcher dann beim Vereinsvorstand hinterlegt wird.
- Intervention bei sexualisierter, körperlicher oder seelischer Gewalt
Zur Intervention zählen alle Maßnahmen, die dabei unterstützen, etwaige Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu beenden und die Betroffenen zu schützen. Dazu gehören auch alle Schritte, die dazu dienen, Vermutungen und Verdachtsäußerungen einzuschätzen, zu bewerten und auf dieser Grundlage Maßnahmen einzuleiten.
Die nachfolgenden Schritte werden allen Verantwortlichen im Verein bekannt gegeben:
Gewissenhafte Prüfung
Vorfälle von Gewalt oder Äußerungen eines dahingehenden Verdachtes bedeuten ein schwerwiegendes Vorkommnis innerhalb des Vereins. Deshalb sind ein sensibler Umgang und eine gewissenhafte Prüfung notwendig, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.
Die Äußerungen von Betroffenen oder Zeugen/-innen werden ernst genommen und sachlich erfasst. Ziel ist dabei, weiteren Handlungsbedarf zu prüfen und ggf. Interventionsschritte einzuleiten. Hierüber wird ein Protokoll erstellt. Es werden nur sachliche und tatsächliche Beobachtungen sowie Aussagen festgehalten, jedoch keine Mutmaßungen, Interpretationen und keine Suggestivfragen gestellt!
Den Betroffenen und Zeugen/-innen werden die weiteren möglichen Schritte möglichst detailliert erläutert. Eine generelle Geheimhaltung darf hierbei nicht vereinbart werden.
Kooperation mit externen Fachstellen
So früh wie möglich soll mit dem/der Kinderschutzbeauftragten des Landessportbundes bzw. LRA SM/MGN das weitere Vorgehen abgesprochen werden. Nach dieser Absprache soll mit externen Fachstellen (Jugendämter, Beratungsstellen freier Träger, Polizei) kooperiert werden.
Entsprechende Kontaktmöglichkeiten finden sich in der Anlage. Vor der Kontaktaufnahme mit der Polizei wird eine Absprache mit dem/der Betroffenen getroffen, da in der Regel ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Bei Minderjährigen sind die Eltern/Sorgeberechtigten zu informieren.
Beratungsstellen freier Träger haben den Vorteil, dass sie zunächst frei beraten können und Empfehlungen aussprechen, wann und welche Institutionen und Behörden eingeschaltet werden müssen.
Im besten Interesse des/der Betroffenen handeln
Bei Vorfällen von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen sowie rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Von Anfang an ist die Vereinsleitung zu informieren. Sollte die Leitung selbst involviert sein, sind übergeordnete Stellen (Sportbünde, Fachverbände) einzubeziehen.
Unterbrechung des Kontakts zu Tatbegehenden
Handlungsleitend ist der Schutz der Betroffenen. Dazu gehört die Unterbrechung des Kontaktes zwischen dem/der Verdächtigen und dem betroffenen Kind/Jugendlichen. Es ist sicher zu stellen, dass das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche an den Vereinsaktivitäten weiter teilnehmen kann, wenn das Bedürfnis besteht. Bis zur Klärung muss die beschuldigte Person suspendiert werden.
Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden
Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, sind grundsätzlich die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten. Dabei sollte eine externe Beratung in Anspruch genommen werden, um Betroffene durch Strafanzeigen und Verfahren nicht zusätzlich zu traumatisieren.
Fürsorgepflicht gegenüber Trainer/-innen und Betreuer/-innen
Neben dem Schutz der Betroffenen ist die Fürsorgepflicht gegenüber den Vereinsmitgliedern und ehrenamtlich Tätigen zu wahren. Dazu gehört es einerseits, diejenigen zu unterstützen, die einen Verdacht offenlegen. Andererseits bedeutet dies auch, dafür Sorge zu tragen, dass Personen nicht vorschnell oder gar öffentlich verurteilt werden, damit deren Ruf im Falle eines falschen Verdachts keinen Schaden nimmt.
Bei der zunächst vereinsinternen Sondierung ist also größtmögliche Sorgfalt, Umsicht und Diskretion geboten. Es sind so wenig wie möglich Personen in die Sondierung mit einzubeziehen. Durch die zuvor beschriebenen Vorgehensweisen bei Verdachtsäußerungen kann ein solcher vertraulicher und sensibler Umgang mit Vermutungen gewährleistet werden.
Klar und sachlich kommunizieren
Für den gesamten Prozess der Intervention sind klare Informationen über die geplanten Vorgehensschritte notwendig.
Dies betrifft zunächst die vereinsinterne Kommunikation mit den betroffenen Personen. Der/die Betroffene und ggf. die Eltern/Sorgeberechtigten aber auch der/die Verdächtigte benötigen klare Informationen über die Vorgehensweise. Diese sollen den Betroffenen durch externe Kooperationspartner mitgeteilt werden.
Bestätigt sich der Verdacht, so sollen die weiteren ehrenamtlichen Tätigen, Trainer/-innen, Betreuer/-innen eine sachliche und an Fakten orientierte Information erhalten. Diese Informationen sollen nicht an Unbefugte weitergegeben werden.
Hat in unserem Verein erwiesenermaßen ein Vorfall stattgefunden, soll ggf. die Öffentlichkeit durch eine kurze Pressemitteilung informiert werden. Dies kann Gerüchten und Spekulationen vorbeugen. Die Pressemitteilung soll faktenorientiert und ohne Nennung von Namen über den Vorfall informiert werden. Der genaue Inhalt der Pressemitteilung ist mit den ermittelnden Behörden, dem/der Kinderschutzbeauftragten des LSB und dem/der Kinderschutzbeauftragten unseres Vereins abzustimmen.
Ansprechpartner:
- Kinderschutzbeauftragte im Verein: Uta Nicolai, Tel. 0163 1566473, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- LRA SM/MGN Netzwerkkoordination Kinderschutz: Sandra Paula, Tel. 03693 4858636, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Kinderschutzbeauftragter im LSB: Steffen Sindulka, Tel. 0361 34054360, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
